ERSTE SCHRITTE

Ist ein Angehöriger verstorben und Sie sind bereits mit uns in Kontakt getreten ist es sinnvoll in nächster Zeit einige wichtige Dokumente zusammenzustellen:

  • Heiratsurkunde/Stammbuch (bei Geschiedenen das Scheidungsurteil, bei verwitweten die Sterbeurukunde des bereits verstorbenen Ehepartners 
  • Geburtsurkunde (nur bei ledigen) 
  • den Personalausweis 
  • die Mitgliedskarte der Krankenkasse 
  • Rentenanpassungsmitteilung 
  • evtl. Versicherungspolicen bei vorhandenen Lebens- bzw. Sterbeversicherungen 
  • Grabdokumente bei schon vorhandenen Grabstätten 

Mit diesen Unterlagen erledigen wir für Sie sämtliche Behördengänge, Ab- und Ummeldungen bei Krankenkasse, Rentenstelle und Versicherungen. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Dokumente haben sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich. 

Papiere Unterlagen
zwei weiße Rosen

Was Sie noch Bitte beachten sollten

Hat der Verstorbene zu Lebzeiten Vorsorgemassnahmen getroffen sollten Sie mit dem beauftragten Bestattungsinstitut oder der entsprechenden Stelle Kontakt aufnehmen. 

Dort wird man Sie über die Wünsche des Verstorbenen informieren. Auch erhalten Sie dort die Information inwiefern eine Versicherung oder ein Vertrag mit der Bestattungstreuhand zur Kostendeckung abgeschlossen wurde.
Prüfen Sie, ob ein Testament hinterlegt wurde. 

Wird ein Testament gefunden besteht die Ablieferungspflicht beim zuständigen Nachlassgericht (beim letzten Wohnort des Verstorbenen).  

Der Verstorbene wird vom Sterbeort (eigene Wohnung, Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim) zum Friedhof gebracht. Die Terminabstimmung mit der Friedhofsverwaltung und evtl. anfallende Formalitäten werden von uns erledigt.

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